Viele angehende Unternehmen stellen sich die Frage, wie fange ich eigentlich damit an- mein Startup zu begründen. Letztlich ist es, bis auf einige wenige wichtige Eckpunkte relativ einfach zu beantworten: Starten Sie einfach.

Erst das Kind auf die Welt bringen, dann dem Kind die Brust geben

Entscheiden Sie sich zunächst, welche Rechtsform Sie wählen möchten. Welche Rechtsform für Sie die günstigste ist, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen. Zur Auswahl stehen zum einen der Einzelunternehmer, eine Unternehmergesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Gesellschaft Bürgerlichem Rechts (GBR) und der gleichen. Sollten Sie diesen Schritt bereits erfolgreich geplant haben, geht es weiter.

Gründung der Gesellschaft/ Der Termin beim Notar

Haben Sie sich für eine Gesellschaftsform entschieden (in den folgenden Artikel beleuchten wir die Vorteile und die Nachteil der Gesellschaftsformen für Sie), dann ist ggf. der Gang zu einem Notar verpflichtend. Gründen Sie zum Beispiel eine Unternehmergesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so findet die Gründung über ein Notariat statt.

Der Termin beim Notar

Der Notar hat in diesem Fall die Aufgabe, die Gründung der Gesellschaft zu bestätigen. Er setzt ein Gründerprotokoll auf (wenn Sie keine Sonderwünsche haben, bleiben Sie ruhig beim Musterprotokoll) und verliest dieses. Als nächstes folgt die Bestellung des Geschäftsführers. Beide Schreiben werden dann an die Gesellschafter ausgehändigt, sowie die entsprechende Gründungsurkunde. Es empfiehlt sich bereits die Notarkosten ins Stammkapital zu inkludieren, damit die Gesellschaft nicht von Tag 1 an, die Insolvenzreife erreicht.

Anzeigen des Stammkapitals

Der Notar wird nun von Ihnen einfordern, dass Sie das Stammkapital auf ein Bankkonto der Gesellschaft einzahlen und ihm dies bestätigen, darauf folgend unterrichtet der Notar das Handelsregister über die neue Eintragung der Gesellschaft. Die Amts- oder Registergerichte tragen die Gesellschaft nun ein und weisen Ihnen einen entsprechende Handelsregisternummer zu.

Vorsicht vor den ersten Betrügern

Nicht selten kommt es vor, dass die plötzlich Schreiben von Firmen erhalten, in deren Register Sie sich zusätzlich melden sollen/ müssen. Im Zweifelsfall hilft Ihnen die zuständige IHK hierzu gerne weiter.