Von der Idee zur Eintragung
Der Prozess der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft ist denkbar einfach. Der erste Weg führt uns ins Internet. Hier müssen wir zunächst einmal prüfen, ob der gedachte Name unserer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft ggf. bereits vergeben sein könnte. Hierzu empfiehlt es sich direkt unter Handelsregister.de oder Northdata.de nachzuschauen.
Wie geht es weiter?
Schritt zwei führt uns dann zurück an das Reißbrett zur Ideensammlung was die Gesellschaft durchführen soll. In diesem Schritt empfiehlt es sich, direkt einen Notar aufzusuchen um mit einem eigenen oder mit einem Musterprotokoll zu gründen. Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft sollte ein Stammkapital zwischen 350 und 500 Euro gewählt werden. Natürlich kann eine Gründung auch mit 1 Euro erfolgen, allerdings würde die Gesellschaft- durch die Kosten für Notar und Handelsregister- unmittelbar die Insolvenzreife erreichen. Gründen Sie hingegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, müssen Sie ein Stammkapital von mindestens 12.500,00 Euro- oder ein Einlage von entsprechender Höhe einbringen.
Fehler, die Sie vermeiden sollten
Wichtig ist, Sie müssen dem Notar das Stammkapital anzeigen, damit dieser die Eintragung in das Handelsregister vornimmt. Ebenfalls sollten Sie folgendes Beachten: Wenn Sie keiner Sonderwünsche im Gründungsvertrag der Gesellschaft benötigen, bitte gründen Sie nach Musterprotokoll. Dies hat zum Einen eine Kostenersparnis zur Folge- zum Anderen haben Sie keine juristischen Spitzfindigkeiten im Gründervertrag, der Ihnen im Nachgang schaden könnte.
Nun ist die Gesellschaft gegründet und der nächste Schritt sind die Beantragung der Steuernummer und die Gewerbeanmeldung. Lesen Sie hierzu in der Übersicht, unsere Folgeartikel wie es weitergeht.