Lass uns einen Schritt weitergehen, Teil 2 der Serie VG Wort

Wir haben in dem letzten Artikel ja bereits kurz darüber berichtet, dass wir mit unseren Schreibkünsten mit der VG Wort, einen netten Nebenverdienst erreichen können. Jetzt soll das Ende der so oft genannten Fahnenstange aber ja noch nicht erreicht sein. Wie kommt es denn jetzt zwischen meinem in Word geschriebenen Text, zur Auszahlung auf mein Konto? Das klingt erstmal kompliziert, ist es aber tatsächlich gar nicht. Zuallererst benötigen Sie die Entsprechenden Zugangsdaten und die dazu gehörige Zählmarke der VG Wort. Haben Sie auch das geschafft, benötigen Sie einen Webspace, um den Artikel auch zu publizieren. Das geht zum Beispiel über one.com, WordPress, Strato und ähnliche Anbieter. Hier können Sich sich kostenlos eine Plattform zusammenstellen und den Artikel auf eine Subdomain (also Unterseite) hochladen. Nun zählt die VG Wort jeden einzelnen Aufruf auf diese Seite von wissbegierigen Lesern Ihrer Werke. Dies können Sie in Ihrem Onlineportal T.O.M. als Texte Online Melden erkennen. Hat der Artikel die entsprechende Zählmarke erreicht (hier gibt es Abweichungen je nach dem was und worüber Sie schreiben), ist der Artikel zur Auszahlung freigegeben. Ist die Freigabe erst einmal erteilt, müssen Sie diesen Artikel nur noch entsprechend bestätigen. Wer hat ihn geschrieben, wer ist ggf. der Verlag und wer ist der Autor. Ist auch das passiert, machen Sie sich schon mal Platz unter Ihrem Kopfkissen, denn: Die VG Wort ist einer der treusten Geschäftspartner, die Sie als Unternehmer haben können. Jedes Jahr und das meine ich tatsächlich buchstäblich, zahlt die VG Wort pünktlich und vollständig an Sie als Autor und an den jeweiligen Verlag. Grade, falls Sie Unternehmer sind, wissen Sie, dass das leider nicht immer der Fall ist. Im Folgejahr und mit fristgerechtem Einreichen zahlt die VG Wort meistens um die Jahresmitte herum. Die jeweiligen Meldefristen, erfahren Sie ganz einfach auf der Homepage der VG Wort. Hier können Sie einsehen, was wann und wie gemeldet werden muss. Was Sie zusätzlich verdienen können, verraten wir im nächsten Artikel. Weiter auf der nächsten Seite