In diesen Artikel soll kurz beschrieben werden, wie eine Steuernummer zu beantragen ist. Zunächst einmal ein paar klärende Worte, wozu eine Steuernummer überhaupt notwendig ist.
Jede Person in der Bundesrepublik Deutschland, völlig egal ob natürliche Person oder juristische Person, bedarf einer Steuernummer zur Erfassung bei dem zuständigen Finanzamt. Die Beantragung ist kostenlos und kann online beantragt werden.


Wo wird die Steuernummer beantragt?

Die Beantragung kann relativ formlos unproblematisch über meinElster.de eingereicht werden. Wichtig sollte hier sein, dass der Zugang nachher bei MeinElster.de upgegradet werden sollte, wenn Sie planen, Ihre steuerliche Erfassung selbst vorzunehmen.

Wann kann ich mit der Steuernummer rechnen?

Die Steuernummer wird dann, in einem Zeitraum zwischen 6/8 Wochen, postalisch an die Adresse der Gesellschaft zugeleitet. Sie können natürlich die Steuernummer auf den Rechnungen in dieser Zeit nachreichen, es empfiehlt sich allerdings erst nach Erhalt der Steuernummer und der Bestätigung der Gewerbeanmeldung überhaupt mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu beginnen. Auch die Bestellung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist online möglich. Erfahrungsgemäß ist hier ebenfalls mit 4 bis 6 Wochen bis zum Erhalt zu rechnen.

Wozu sollte die Steuernummer benutzt werden?

Diese Steuernummer ist dann für alle Zahlungen zwischen Finanzamt und Gesellschaft erfasst. Wichtig ist, Ihre Angaben gemäß §5TMG auf Z. B. Ihrer Homepage, sollten ebenfalls über die Steuernummer verfügen. Auch eine von Ihnen gestellte Rechnung, sollte über Ihre Steuernummer verfügen. Ebenfalls können Sie über diese Steuernummer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Finanzamt erwerben. Je nach dem, welchem Gewerbe Sie nachgehen, könnte dies von ihren Kunden einverlangt werden.