Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen möchte, der bedarf der Erlaubnis der entsprechenden Behörde. Dies ist der Einleitende Satz des §34a der Gewerbeordnung. Für angehende Sicherheitsmitarbeiter ist dieser, einer der wichtigsten weil dieser bestimmt, warum Sie diese Prüfung überhaupt ablegen.

Sechs Berufsgruppen sind tatsächlich erfasst, deren Mindestvoraussetzung die Sachkunde gemäß §34a der Gewerbeordnung darstellt.

  1. Einlassbereich von Gastgewerblichen Diskotheken
  2. Ladendetektiv
  3. Streifen in Bereichen mit öffentlichem Dienst oder Verkehr
  4. In einer Asylunterkunft arbeitend, in leitender Funktion
  5. In einer Zugangsgeschützen Großveranstaltung in leitender Funktion
  6. Der Gewerbetreibende

Dies sind lediglich Mindestanforderungen und grade in Zusammenarbeit mit Behörden, werden diese dann nach oben korrigiert. Zusätzlich geben viele Sicherheitsfirmen die Sachkunde im Sicherheitsgewerbe als Mindestvoraussetzung für ein Anstellungsverhältnis im Betrieb aus. Es sollte also auch im Interesse des zu Schulenden Bewerbers liegen, die Sachkunde als Trittstufe zu nutzen, um darüber hinaus weiter über Fortbildungen mehr zu erreichen. Auch wenn man mit einem Momentanen Gehalt von 13,00€ in der Stunde sicherlich nicht mehr so sehr am „Hungertuch“ nagt wie 2012, als man noch 8,18€ brutto verdiente, so kann man auch hier – wenn man den Vergleich zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit 19,17€ (NRW Tarif) ziehen möchte feststellen, es ist noch Platz nach oben. Aber ein Schritt vor dem anderen. Wir beginnen erst einmal kurz über die Prüfung zur Sachkunde zu informieren.

Die Sachkunde im Sicherheitsgewerbe (Nicht 34a Schein!) gemäß $34a Gewerbeordung, wird einmal in schriftlicher Form (72 Fragen in 120 Minuten Multiple Choice) und bei bestehen noch einmal in einer mündlichen Prüfung (Gremium aus 3-5 Prüfern und Beisitzern), abgelegt.