Auch die Gewerbeanmeldung an sich, ist kein wirklich schwieriger Prozess. Zunächst muss hier zwischen Erlaubnisfreien, Erlaubnispflichtigen und freien Berufen unterschieden werden. Im folgenden Artikel nehmen wir auf die Erlaubnisfreie Gewerbeanmeldung Bezug. Für die freien Berufe und die Erlaubnispflichtigen Gewerbe, wählen Sie bitte zusätzlich zu Diesen, den entsprechenden Artikel aus.
Wann muss ich der Behörde über die Aufnahme der Tätigkeit Bescheid geben?
Bei Aufnahme einer Tätigkeit, ist die Behörde unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt für den Umzug, der Eröffnung einer Zweigstelle oder dem beenden der Tätigkeit.
Wie unterscheidet sich die Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person zur juristischen Person?
Sind Sie eine natürliche Person, können Sie einfach mit dem Ihrer Behörde geltendem Bescheid für die Gebühr (im Internet zu finden) und Ihrem gültigen Ausweisdokument bei der Behörde vorstellig werden. Wir empfehlen allerdings, da einige Behörden seit Corona ein wenig anders arbeiten, hier einmal telefonisch Verbindung aufzunehmen. Ersatzweise können Sie die Meldung auch postalisch mit einer Ausweiskopie an die Behörde übersenden.
Wie ist die Gewerbeanmeldung für Gesellschaften durchzuführen?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Unternehmergesellschaft, muss zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug anfügen, kann die Gewerbeanmeldung aber darüber hinaus genauso postalisch beantragen.
Kann eine Gewerbeanmeldung abgelehnt werden?
Ist die Anmeldung formal falsch, oder ggf. unrichtig, kann die Gewerbebehörde diese auch ablehnen und um Korrektur bitten. Ggf. Kann die Melde Gebühr dann doppelt fällig werden.
Ein Tipp zur Aufbewahrung
Halten Sie diese Anmeldung gut geschützt in einem schnell zugänglichen Ordner und digitalisieren Sie Diese bestenfalls. Es kommt immer mal wieder vor, dass Sie Diese benötigen werden.